Privates Baurecht

Burger & Meyer-Gutknecht Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt Auftraggeber, Auftragnehmer und Unternehmer bei der Durchführung des gesamten Bauvorhabens, insbesondere

  • bei der Vertragsgestaltung
  • bei der Projektfinanzierung und -besicherung
  • im Rahmen von Auftragsvergaben
  • Baubegleitende Rechtsberatung
  • Juristisches Projektmanagement, Nachtrags- und Baubehinderungsmanagement
  • bei der Durchsetzung und Abwehr von Vergütungs- und Gewährleistungsansprüchen
  • bei der Gestaltung, Stellung und Verwertung von Bürgschaften und anderen Sicherheiten
  • im Bauträgerecht, bei der Durchsetzung und Abwehr von Zahlungs- und Gewährleistungsansprüchen aus Bauträgerverträgen
  • bei der Entwicklung von Vertragsmustern und Musterschreiben
  • im Falle der Insolvenz anderer Baubeteiligter
  • auch Insolvenzverwalter in der Abwicklung von Bauinsolvenzen
  • schulen wir Mitarbeiter von Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts