Burger & Meyer-Gutknecht Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt Sie in allen erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, insbesondere

Erbrecht

  • bei der Nachfolge in privates und betriebliches Vermögen
  • bei Letzwilligen Verfügungen wie z.B. Testamente und Erbverträge, Pflichtteilsrecht
  • bei der vorweggenommenen Erbfolge, Übertragungen zu Lebzeiten
  • der Regelung der Unternehmensnachfolge
  • in Erbscheinsverfahren, Erbenfeststellungsverfahren, Nachlassauseinandersetzungen
  • bei Teilungsversteigerungen, Testamentsvollstreckungen
  • bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Familienrecht

  • zu Ehe- und Partnerschaftsverträgen
  • zu Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
  • bei Ehescheidungsverfahren inkl. aller Verbundverfahren
  • in isolierten Familienverfahren wie z.B. Kinder- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht
  • bei der Auseinandersetzung der nichtehelichen Gemeinschaft
  • bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens und der ehelichen Wohnung