Burger & Meyer-Gutknecht Rechtsanwälte PartmbB berät und vertritt Sie in allen erb- und familienrechtlichen Angelegenheiten und Fragestellungen sowohl außergerichtlich als auch im gerichtlichen Verfahren, insbesondere
Erbrecht
- bei der Nachfolge in privates und betriebliches Vermögen
- bei Letzwilligen Verfügungen wie z.B. Testamente und Erbverträge, Pflichtteilsrecht
- bei der vorweggenommenen Erbfolge, Übertragungen zu Lebzeiten
- der Regelung der Unternehmensnachfolge
- in Erbscheinsverfahren, Erbenfeststellungsverfahren, Nachlassauseinandersetzungen
- bei Teilungsversteigerungen, Testamentsvollstreckungen
- bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
Familienrecht
- zu Ehe- und Partnerschaftsverträgen
- zu Trennungs- und Scheidungsfolgevereinbarungen
- bei Ehescheidungsverfahren inkl. aller Verbundverfahren
- in isolierten Familienverfahren wie z.B. Kinder- und Ehegattenunterhalt, Versorgungsausgleich sowie Sorge- und Umgangsrecht
- bei der Auseinandersetzung der nichtehelichen Gemeinschaft
- bei der Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens und der ehelichen Wohnung