Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung

Auftraggeber, Architekten, Ingenieure und Projektsteurer werden von Burger & Meyer-Gutknecht Rechtsanwälte PartmbB in allen Stufen ihrer Arbeit beraten und juristisch unterstützt, insbesondere

  • Vertretung von Architekten und Ingenieuren sowie deren Versicherer in Haftungsprozessen
  • Beratung und Vertretung bei Vertragsgestaltung, -verhandlung und –abschluss
  • Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen der Planer
  • Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers