Architekten- und Ingenieurrecht, Recht der Projektsteuerung
Auftraggeber, Architekten, Ingenieure und Projektsteurer werden von Burger & Meyer-Gutknecht Rechtsanwälte PartmbB in allen Stufen ihrer Arbeit beraten und juristisch unterstützt, insbesondere
- Vertretung von Architekten und Ingenieuren sowie deren Versicherer in Haftungsprozessen
- Beratung und Vertretung bei Vertragsgestaltung, -verhandlung und –abschluss
- Durchsetzung und Abwehr von Honoraransprüchen der Planer
- Durchsetzung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen des Auftraggebers